# Raisely vs Spendenportal

## Was die Daten sagen.

Bei Zahlung per Credit card kommen mit Spendenportal pro Fr100 rund Fr1.70 mehr beim Empfänger an als mit Raisely (Fr100.00 vs. Fr98.30). Bei den Kernzahlen liegen Raisely und Spendenportal dicht beieinander — die bessere Wahl hängt von der TWINT-Verfügbarkeit, der Sprachabdeckung und dem Sitz deiner Spender ab.

## Nebeneinander.

| Kennzahl | Raisely | Spendenportal |
| --- | --- | --- |
| Empfänger bekommt | Fr98.30 | Fr100.00 |
| Plattformgebühr | 0% | 0% |
| Gebühr für die Zahlungsabwicklung | 1.4% + Fr0.30 | 0% + Fr0.00 |
| Trustpilot | — (0) | — (0) |
| Domain Rating (by Ahrefs — https://ahrefs.com/) | 82 | 62 |
| Länderabdeckung | 8 | 1 |
| Datenstandort | AU/UK/US | — |
| Sprachen | 1 | 1 |
| Unterstützte Zahlungsarten | 0 | 0 |

## Nimm Raisely, wenn

> Australische, britische und nordamerikanische gemeinnützige Organisationen, die vollständig anpassbare, White-Label-Peer-to-Peer- und Wiederkehrende-Spenden-Kampagnen wünschen, mit voller Eigentümerschaft an ihren Spenderdaten und ohne Lock-in-Verträge.

- Vollständig anpassbare White-Label-Spendenseiten und Kampagnen-Websites, ohne Code gebaut.
- Starke Werkzeuge für Peer-to-Peer, Team-Fundraising und wiederkehrende Spenden.
- Eigentümerschaft der Spenderdaten mit CRM-Integrationen, Automatisierung und einer Entwickler-API, ohne Lock-in-Verträge.
- Finanziert durch freiwillige Spender-Trinkgelder statt durch ein verpflichtendes Abonnement, mit einem optionalen kostenpflichtigen Tarif.


## Nimm Spendenportal, wenn

> Deutsche Spender, die an geprüfte, vorab geprüfte gemeinnützige Organisationen spenden möchten, sowie Unterstützer, die neben Geld auch Sachspenden geben wollen — unter anderem über die eBay-basierte Weitervermarktung von Sachspenden durch SocialBay.

- Verarbeitet sowohl Geldspenden als auch Sachspenden, letztere über die eBay-basierte Weitervermarktung von SocialBay.
- Gemeinnützige Organisationen werden geprüft und erst nach einer Prüfung freigeschaltet, was das Spendervertrauen stärkt.
- Betrieben von einem gemeinnützigen Sozialunternehmen (Sozial-Aktien-Gesellschaft), das als spendensammelnde Einrichtung anerkannt ist.
- Spender können wählen, ob die Kosten des Zahlungsdienstleisters zur Spende hinzukommen oder von ihr abgezogen werden.

